Lieferbedingungen

(1.) Liefertermine gelten nur ungefähr, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2.) Bei der Ablieferung der Ware hat der Kunde unserem Personal in geschäftsüblichem und zumutbarem Umfang behilflich zu sein, soweit eine Hilfestellung nach den gegebenen Umständen erforderlich ist. Dieses gilt sinngemäß auch für eine etwaige Rückholung von Ware beim Kunden.

(3.) Entstehen nachträglich begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, gerät er insbesondere mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. weitere Lieferungen zu verweigern, bis uns Sicherheit geleistet oder Barzahlung bei Anlieferung zugesagt wird und erfolgt; ist der Kunde trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung zur Sicherheitsleistung oder Barzahlung nicht bereit bzw. erfolgt Barzahlung nicht, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(4.) Für die Feststellung der angelieferten Warenmenge sind bei Flüssigkeiten, sofern diese in mit geeichten Messvorrichtungen vorgesehenen Transportfahrzeugen geliefert werden, die Aufzeichnungen dieser Messvorrichtungen maßgeblich, in allen übrigen Fällen unsere Mengen oder Gewichtsnoten oder diejenigen unseres Lieferwerkes, wenn die Lieferungen unmittelbar von dort aus erfolgen.

(5.) Sofern wir mit der Einhaltung (ungefähr oder verbindlich vereinbarte) Lieferfristen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverboten, von uns nicht zu vertretender hoheitlicher Eingriffe oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Betriebsstörungen gehindert werden, sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wegen des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt im Fall der nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir dieses nicht zu vertreten haben.

Führen Ereignisse der vorerwähnten Art zu einer wesentlichen Erhöhung der Kosten für uns, so können wir den Preis entsprechend erhöhen, oder wenn der Käufer die Preiserhöhung ablehnen sollte, vom Vertrag zurücktreten.

(6.) Im Fall einer allgemeinen, nicht nur kurzfristigen Warenverknappung sind wir berechtigt zur gleichmäßigen Bedienung aller vorliegenden Aufträge anteilig Lieferverkürzungen vorzunehmen. Der Kunde kann, wenn die verkürzte Lieferung für ihn nicht von Interesse ist, binnen angemessener Frist seit der Information von der Lieferverkürzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.